Satzung
1 – Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen “time to help-yardim zamani e.V.” (tth) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ Sitz des Vereins ist Offenbach am Main. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2 – Ziele des Vereins:
3 – Die oben genannten Ziele werden erreicht durch:
4 – Gemeinnützigkeit:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung §51-58. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke und die Geschäftsführung des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5 – Mitgliedschaft, Eintritt, Kündigung und Verlust:
6 – Organe des Vereins:
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Der Beirat
7 – Mitgliederversammlung:
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder Festsetzung des Quartalbeitrages Beschlussfassung über Satzungsänderungen Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts über das zurückliegendes Geschäftsjahr Entlastung des Vorstandes
8 – Vorstand:
Der Vorstand besteht aus 7 Personen. Dem 1. Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenwart, Sprecher und zwei Vorstandsmitglieder..
Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne § 26 BGB durch den
1.Vorsitzenden und
2.Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Der Vorstand kann bei Bedarf zu seiner Entlastung Geschäftsführer und Mitarbeiter einstellen und notwendige Arbeitsräume einrichten.
9 – Der Beirat:
Der Vorstand kann bei Bedarf einen Beirat benennen. Die Beiratsmitglieder werden von Vorstandsmitgliedern vorgeschlagen und vom Vorstand benannt. Der Beirat besteht mindestens aus drei Personen. Sie trifft sich je nach Bedarf auf Einladung des Vorstandes. Der Beirat unterstützt den Vorstand beratend in seiner Arbeit.
10 – Vereinsgelder:
Die Vereinsgelder werden auf dem Vereinskonto und in der Vereinskasse aufbewahrt. Über das Geld kann nur vom 1.und 2. Vorsitzenden oder Kassierer verfügt werden. Der Vorstand verfügt über Vereinsgelder, um die Zwecke und Aufgaben des Vereins zu verwirklichen. Die den Vorstandsmitgliedern auf Grund der Wahrnehmung der Vereinsarbeit entstandenen Unkosten können in gesetzlich zulässiger Höhe erstattet werden.
11 – Mitgliedsbeitrag:
Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten. Höhe, Staffelung, Fälligkeit und Zahlungsart des Mitgliedsbeitrages werden vom Vorstand festgelegt.
12 – Auflösung des Vereins:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird, seine Rechtsfähigkeit verliert oder die steuerbegünstigten Zwecke wegfallen. Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen an einem gemeinnützigen Verein im Bundesgebiet, mit den Vereinszwecken; Vermitteln von Hilfsmittel anderer Körperschaften zu den Katastrophengebieten oder humanitären Notgebieten als Entwicklungs- und humanitäre Hilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens weltweit, Förderung der Bildung vor allem in den Entwicklungsländer. Der Empfänger hat das Vermögen ausschließlich und unmittelbar für die Zwecke wie in §2 zu verwenden.
Aus <https://de.timetohelp.eu/satzung/>